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Die fünf Todsünden einer Pressemeldung

Datum
26. Juni 2013

Obwohl wir eigentlich selbst fürs Kommunizieren von Inhalten zuständig sind, landen auch in unserem Postfach tagtäglich Pressemeldungen. Das ist mitunter sehr unterhaltsam, vor allem zeigt es, was so alles falsch gemacht werden kann. Neben Fehlern, die im Stress oft passieren und vor denen auch wir als PR-Agentur in Leipzig manchmal nicht gefeit sind, lesen wir oft Dinge, die es eigentlich nicht geben sollte. Wenn Sie sich als Unternehmen entschieden haben, nicht auf die Arbeit eines PR-Profis zu vertrauen, dann ist das natürlich völlig legitim. Bitte beachten Sie jedoch einige Regeln, die dafür sorgen, dass Ihre Arbeit nicht völlig umsonst war. Deswegen listen wir an dieser Stelle die fünf absoluten Todsünden beim Versand von Pressemeldungen auf.

 

  1. Die Pressemeldung ist deutlich länger als zwei A4-Seiten.
  2. Als Ansprechpartner ist die Chefsekretärin angegeben.
  3. Die Pressemeldung hängt als ZIP-Datei im Anhang.
  4. Hinter der Größe des mitgelieferten Pressebildes steht die Einheit kb. Einen Downloadlink gibt es nicht.
  5. Der Vorspann beginnt mit dem Satz: Wir als marktführendes Unternehmen, das stets um innovative Lösungen bemüht ist, erklären....

Ach ja, und noch etwas: Auch Vorstandsvorsitzende und Geschäftsführer haben Vornamen. Und die heißen bestimmt nicht Herr oder Frau.

Vielleicht denken Sie beim nächsten Verfassen Ihrer Pressemeldung daran. Die Journalisten werden es Ihnen danken. Und falls Sie noch Fragen haben, sprechen Sie uns jederzeit gern an. Auch wir freuen uns über gut gemachte Pressemeldungen in unserem Postfächern.


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